Unterhaltsreinigung
Wiederkehrende Reinigungsarbeiten, etwa in Verwaltungsgebäuden, Schulen oder im Handel. Tätigkeiten und Intervalle werden objektspezifisch festgelegt.
Leistung nachvollziehbar beschreiben
Nicht jeder Reinigungsauftrag verfolgt dasselbe Ziel. Eine klare Beschreibung von Fläche, Tätigkeit, Intervall und gewünschtem Ergebnis schafft eine belastbare Grundlage.
Reinigungsarten
Die folgenden Bereiche nennt die DGUV für das Gebäudereinigerhandwerk. Die Liste zeigt typische Tätigkeitsfelder, ersetzt aber keine individuelle Leistungsbeschreibung.
Wiederkehrende Reinigungsarbeiten, etwa in Verwaltungsgebäuden, Schulen oder im Handel. Tätigkeiten und Intervalle werden objektspezifisch festgelegt.
Intensivere oder besondere Arbeiten, die über regelmäßig vereinbarte Unterhaltsaufgaben hinausgehen können.
Reinigung von Verglasungen und Fassaden. Zugänglichkeit, Arbeitshöhe und Umgebungsbedingungen beeinflussen Verfahren und Schutzmaßnahmen.
Die DGUV unterscheidet im Tätigkeitsfeld unter anderem Zwischen- und Endreinigung im Zusammenhang mit Bauarbeiten.
Arbeiten an industriell genutzten Bereichen, Maschinen oder Anlagen erfordern die Berücksichtigung betrieblicher Gefährdungen.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gehören zu den von der DGUV genannten Bereichen; dort gelten objektspezifische Hygienevorgaben.
Quelle und vollständige Einordnung: DGUV, Sachgebiet Gebäudereinigung.
Vor einer Anfrage
Ein gutes Leistungsverzeichnis beschreibt nicht bloß „regelmäßige Reinigung“, sondern die konkret erwartete Arbeit. Sinnvolle Angaben sind:
Sicherheit und Organisation
Reinigungsarbeiten finden häufig in fremden Arbeitsstätten statt. Die DGUV weist darauf hin, dass dabei auch Gefährdungen aus dem Betrieb des Auftraggebers zu berücksichtigen sind. Bei gewerblicher Arbeit legt die Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen fest.
Elektrische Geräte sollen vor der Benutzung auf offensichtliche Beschädigungen kontrolliert werden; Prüffristen werden anhand der Einsatzbedingungen festgelegt.
Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung liefern Informationen für Auswahl, Anwendung und Schutzmaßnahmen.
Leitern und Hubarbeitsbühnen sind keine beiläufige Lösung. Eignung, Unterweisung und sichere Verwendung müssen zur Aufgabe passen.
Weiterführend: DGUV-FAQ Gebäudereinigung und Branchenregel Gebäudereinigung.
Passende Ausstattung