Leistung nachvollziehbar beschreiben

Gebäudereinigung planen und Reinigungsarten unterscheiden

Nicht jeder Reinigungsauftrag verfolgt dasselbe Ziel. Eine klare Beschreibung von Fläche, Tätigkeit, Intervall und gewünschtem Ergebnis schafft eine belastbare Grundlage.

Reinigungsarten

Begriffe sachlich einordnen

Die folgenden Bereiche nennt die DGUV für das Gebäudereinigerhandwerk. Die Liste zeigt typische Tätigkeitsfelder, ersetzt aber keine individuelle Leistungsbeschreibung.

Unterhaltsreinigung

Wiederkehrende Reinigungsarbeiten, etwa in Verwaltungsgebäuden, Schulen oder im Handel. Tätigkeiten und Intervalle werden objektspezifisch festgelegt.

Grund- und Sonderreinigung

Intensivere oder besondere Arbeiten, die über regelmäßig vereinbarte Unterhaltsaufgaben hinausgehen können.

Glas- und Fassadenreinigung

Reinigung von Verglasungen und Fassaden. Zugänglichkeit, Arbeitshöhe und Umgebungsbedingungen beeinflussen Verfahren und Schutzmaßnahmen.

Baureinigung

Die DGUV unterscheidet im Tätigkeitsfeld unter anderem Zwischen- und Endreinigung im Zusammenhang mit Bauarbeiten.

Industrie- und Anlagenreinigung

Arbeiten an industriell genutzten Bereichen, Maschinen oder Anlagen erfordern die Berücksichtigung betrieblicher Gefährdungen.

Hygienesensible Bereiche

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gehören zu den von der DGUV genannten Bereichen; dort gelten objektspezifische Hygienevorgaben.

Quelle und vollständige Einordnung: DGUV, Sachgebiet Gebäudereinigung.

Vor einer Anfrage

Was in ein Leistungsverzeichnis gehört

Ein gutes Leistungsverzeichnis beschreibt nicht bloß „regelmäßige Reinigung“, sondern die konkret erwartete Arbeit. Sinnvolle Angaben sind:

  • Objektbereiche, Raumarten, Flächen und relevante Oberflächen
  • gewünschte Tätigkeiten und Reinigungsergebnisse
  • Intervalle, Zeitfenster und Zutrittsbedingungen
  • Verantwortung für Verbrauchsmaterial und Entsorgung
  • besondere Hygiene-, Sicherheits- oder Dokumentationsvorgaben

Sicherheit und Organisation

Objektbedingungen gehören in die Planung

Reinigungsarbeiten finden häufig in fremden Arbeitsstätten statt. Die DGUV weist darauf hin, dass dabei auch Gefährdungen aus dem Betrieb des Auftraggebers zu berücksichtigen sind. Bei gewerblicher Arbeit legt die Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen fest.

Arbeitsmittel

Elektrische Geräte sollen vor der Benutzung auf offensichtliche Beschädigungen kontrolliert werden; Prüffristen werden anhand der Einsatzbedingungen festgelegt.

Reinigungschemie

Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung liefern Informationen für Auswahl, Anwendung und Schutzmaßnahmen.

Arbeitshöhen

Leitern und Hubarbeitsbühnen sind keine beiläufige Lösung. Eignung, Unterweisung und sichere Verwendung müssen zur Aufgabe passen.

Weiterführend: DGUV-FAQ Gebäudereinigung und Branchenregel Gebäudereinigung.

Passende Ausstattung

Reinigungsbedarf nach Aufgabe auswählen

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